Die Corona-Pandemie stellt Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin vor immense Herausforderungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben deshalb die Überbrückungshilfen erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Damit unterstützen sie noch mehr Unternehmen und Selbständige mit Corona-bedingten Umsatzausfällen.
Neben einigen Neuerungen werden nun auch Investitionen in die Digitalisierung (z.B. Eintrittskosten bei großen Plattformen, Umstellung auf virtuelle Telefonanlagen, etc.) einmalig bis zu 20.000 Euro erstattet. Hier kann toplink Sie bei der Einrichtung Ihrer digitalen Arbeitsplätze aus der Cloud unterstützen.
Denn unsere Aufgabe ist es, den digitalen Arbeitsplatz aus der Cloud sicher, effizient und technologisch vorausschauend zu konzipieren, zu implementieren und zu betreiben. Dabei stehen Anwenderfreundlichkeit, Verfügbarkeit, Service und Qualität im Vordergrund.
Was ist neu, wer kann die Förderung beantragen, wie stellt man den Antrag, kann man die Überbrückungshilfe III nochmal beantragen, wenn man vorher schon andere Hilfen erhalten hat?
Antworten auf all diese Fragen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft.
Wichtig zu wissen ist, dass die Kosten förderfähig sind, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ein professionelles Setup in Ihrem Unternehmen mit kompetenter Unterstützung von einem erfahrenen Partner.